AGB-Charter

 

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Charter (AGB Charter) gelten für sämtliche durch uns ausgegebenen oder vermittelten Charterverträge und beziehen sich auf die Segel- u. Motorcharterflotte von Yachtcharter-Logisch an der Müritz.  Für die "weiteren Motoryachten" und "weiteren Hausboote" gelten die dort genannten AGB. Änderungen bedürfen der Schriftform.


2. Im Charterpreis ist die bestimmungsgemäße Nutzung der Yachten, ihrer Ausrüstung sowie die Einweisung und Betreuung am Stützpunkt enthalten. Desweiteren sind die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen Bestandteil des Charterpreises.


3. Sämtliche benötigten Betriebs- und Verbrauchsstoffe, wie Diesel, Benzin, etc. werden je nach Verbrauch berechnet. Die Yachten werden in jedem Fall aufgetankt und ausgerüstet übergeben. Der Charterer gibt die Yacht im vollgetanktem Zustand wieder zurück. Ansonsten werden die Verbrauchsmengen ermittelt und nachträglich kostenpflichtig ergänzt. Der normale Verbrauch von Maschinenöl ist im Charterpreis enthalten.


4. Die übergebenen Yachten befinden sich in vollausgerüstetem, gereinigten und gewartetem Zustand. Die Rückgabe hat vorgereinigt zu erfolgen. Im Interesse aller Chartergäste sind Haustiere jeglicher Art an Bord verboten.


5. Wir übernehmen keine Haftung für die Funktion elektronischer Anzeige- und Navigationsinstrumente sowie für die Richtigkeit der an Bord befindlichen Seekarten und Handbücher.


6. Nach Anmeldung erhalten Sie einen Chartervertrag, den Sie unterzeichnet an uns zurücksenden müssen. Die Rücksendung und eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Charterpreises haben innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Andernfalls erlischt die Vorreservierung ohne Anspruch auf Ersatz.


7. Sämtliche Yachten sind haftpflicht- und kaskoversichert. Bei Beschädigung des Schiffes haftet der Charterer je Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung (Kaution). Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verlust von Ausrüstungsgegenständen z.B. durch Überbordfallen haftet der Charterer voll. Nicht versichert sind persönliche Effekten, eigene Ausrüstungsgegenstände, Wertsachen an Bord sowie Unfallschäden, die auf der Yacht befindliche Personen erleiden. Schadenbedingte Ausfälle der Folgecharter, gehen zu Lasten des Charterers. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Skipperversicherung, welche unserem Angebot beiliegt. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen sowie die gewerbliche Nutzung sind untersagt. Eine Regattateilnahme muß extra schriftlich vereinbart werden. Die Beschädigung von Leichtwindsegeln (Spinnaker, Blister) ist nicht versichert und geht immer zu Lasten des Chartergastes.


8. Das im Chartervertrag festgelegte Fahrtgebiet ist unbedingt einzuhalten. Bei Gebietsüberschreitung erlischt der Versicherungsschutz. Geplante Gebietsüberschreitung sind uns vorher anzuzeigen und müssen extra versichert werden. Die Mehrkosten dafür trägt der Charterer.


9. Bei verspäteter Rückgabe werden Verspätungsgebühren in Höhe von 35,00 € je Stunde in Rechnung gestellt. Wetterbedingte Verspätungen sind vom Charterer zu vertreten; die Reiseplanung hat sich am Wettergeschehen zu orientieren.


10. Sämtliche auftretenden Schäden und Havarien sind unverzüglich dem Vercharterer zu melden. Kleinere Reparaturen und Ersatzteile werden bis zum Gegenwert von 75,00 € gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet. Bei Unfällen und Havarien ist vom zuständigen Hafenamt bzw. der Wasserschutzpolizei ein Protokoll mit Angaben sämtlicher beteiligter Personen, Fahrzeuge und Zeugen anfertigen zu lassen. Bei Beschlagnahme, Diebstahl auch einzelner Ausrüstungsgegenstände, Untergang bzw. Totalverlust hat der Charterer unverzüglich ein polizeiliches Protokoll anfertigen zu lassen und den Vercharterer innerhalb von 6 Stunden zu informieren.


11. Notwendige Reparaturen werden nach Rücksprache mit uns schnellstmöglich ausgeführt. Entgangene Chartertage -sofern die Reparaturen nicht durch den Charterer verursacht wurden- werden durch uns erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem bezahlten Charterpreis und wird anteilig auf die entgangenen Tage berechnet. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.


12. Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Charterpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Kocher, Radio, Heizung). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Charterer Anspruch auf Erstattung der entgangenen Chartertage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 12 Stunden (Montag-Samstag zw. 8:00 und 18:00; nicht an Sonn- und Feiertagen) gilt als vereinbart.


13. Ist eine Weiterfahrt nicht möglich bzw. eine Überschreitung der Charterzeit abzusehen, ist der Vercharterer umgehend zu informieren und die weiteren Weisungen einzuholen. Der Charterer haftet für sämtliche auftretenden Schäden, die dem Vercharterer infolge verspäteter Rückgabe der Yacht entstehen (auch infolge schlechten Wetters). Die Törnplanung sollte eine rechtzeitige und sichere Rückkehr zur Charterbasis berücksichtigen.


14. Der Charterer oder eine vorher benannte, ihn begleitende Person muß im Besitz der für das Fahrtgebiet und das Revier vorgeschriebenen und im Chartervertrag genannten Führerscheine und Befähigungsnachweise sein sowie die notwendigen Kenntnisse zum Führen der gemieteten Yacht besitzen.


15. Der Charterer und der von ihm eventuell benannte Schiffsführer haften dem Vercharterer gegenüber gemeinsam und solidarisch für alle entstehenden Schäden.


16. Für sämtliche Folgen und Schäden in Zusammenhang mit der Überlassung der Schiffsführung an nicht befugte Personen haftet der Charterer.


17. Bei Rücktritt und Stornierung werden folgende Gebühren fällig, gerechnet vom Tage des schriftlichen Eingangs beim Vercharterer:
 - bis 28 Tage vor Charterbeginn 30 % des Charterpreises (Anzahlung)
 - ab 27 Tage vor Charterbeginn 100 % des Charterpreises


18. Krankheit, Arbeitslosigkeit und familiäre Hinderungsgründe können nicht als Stornierungsgründe anerkannt werden, sind aber im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung absicherbar.


19. Der Übernahmezeitpunkt der Yacht kann sich aufgrund notwendiger Reparaturen verschieben. Eine Verzögerung bis zu 6 Stunden gilt hierbei als ausdrücklich vereinbart und berechtigt nicht zum Rücktritt.


20. Sollte das vereinbarte Schiff nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, werden wir uns um Ersatz in mindestens gleicher Größe und Kojenzahl bemühen. Sollte auch dieses nicht möglich sein, werden dem Charterer die Vergütung der Wartetage in Höhe des anteiligen Tagespreises und Hilfe bei der Quartierbereitstellung angeboten. Nach einer Frist von 48 Stunden kann der Charterer vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.


21. Je nach befahrenem Revier gehören Schwimm- bzw. Rettungswesten zur Bordausrüstung. Diese müssen während der Fahrt getragen werden.


22. Für sämtliche Schäden infolge Alkoholeinflusses haftet der Charterer.


23. Gerichtstand und Gerichtsort ist Halle-Saalekreis.